Zweite Volksinitiative (Mobilfunkhaftungs-Initiative)Die Eidgenössische Volksinitiative «Mobilfunkhaftungs-Initiative» vom 22.10.19 zurHaftbarmachung der Verursacher von Personen- und Sachschäden durch Mobilfunk-Sendeanlagen ist eine willkommene Ergänzung zu unserer Volksinitiative über dieGesundheitsverträglichkeit und die Stromersparnis. Sie bezieht sich auf BV Art. 74 zum Umweltschutz und ergänzt Art. 74a Mobilfunkhaftung. Unterschriftenbogen sind unter www.mobilfunkhaftung.ch herunterladbar oder unter Tel. 052 640 05 42 bestellbar.Firmen und Einzelbürger haben in der Regel eine Haftpflichtversicherung, nicht jedoch die Mobilfunkfirmen. Mit diesem Faktum hängt die vehemente Bestreitung der Gesundheitsproblematik der neuen Technologie zusammen. Die Initianten derzweiten Volksinitiative zum Thema Mobilfunk sind der Ansicht, die Haftungsfrage bedürfe dringend einer gesetzlichen Klärung.Wichtige Erklärung: Die beiden Volksinitiativen wurden unabhängig voneinanderformuliert und haben eine separate Trägerschaft, ihre Zusammenarbeit ist reinadministrativ.5.7.2021 wurde die «Mobilfunkhaftungs-Initiative» als Petition mit 92515 Unterschriftenzuhanden der Bundesversammlung eingereicht: Unser Komitee gratuliert herzlich!Zu den Initiativtexten